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AGB Gorucan Consulting e.U. Stand 01.02.2009
1. Geltung 1.1 Die allgemeinen Auftragsbedingungen gelten für sämtliche Beratungs- und Schulungsangebote von Gorucan Consulting e.U. und für sämtliche Verträge von Gorucan Consulting e.U. mit ihren Kunden, unabhängig von Inhalt und Rechtsnatur der angebotenen bzw. vertraglich übernommen Beratungsleistungen. 1.2 Soweit Beratungsverträge oder –angebote der Gorucan Consulting e.U. schriftliche Bestimmungen enthalten, die von den folgenden allgemeinen Auftragsbedingungen abweichen, gehen die individuell angebotenen oder vereinbarten Vertragsregeln diesen allgemeinen Auftragsbedingungen vor.
2.1 Sämtliche Fragen der Gorucan Consulting e.U. Berater über Angelegenheiten des Kundenunternehmens werden möglichst vollständig, zutreffend und kurzfristig beantwortet. Die Gorucan Consulting e.U. Berater werden nur solche Fragen stellen, deren Beantwortung von Bedeutung für das Projekt sein kann. 2.2 Gorucan Consulting e.U. wird auch ungefragt und frühzeitig über solche Umstände informiert, die von Bedeutung für das gemeinsame Projekt sein können. 2.3 Von Gorucan Consulting e.U. gelieferte Ergebnisse und Berichte werden vom Kunden innerhalb einer Frist von 10 Werktagen abgenommen. Erforderliche Korrekturen und Änderungswünsche werden der Gorucan Consulting e.U. unverzüglich schriftlich mitgeteilt. Äußert sich der Kunde innerhalb dieser Frist nicht, gilt die Leistung als abgenommen. 2.4. Terminverschiebungen seitens des Auftraggebers können nur bis maximal 7 Tage vor einem vereinbarten Beratungstermin erfolgen. Bis dahin sind Terminverschiebungen kostenlos. Ab dem 6. Tag wird der Termin verrechnet. (Stundensatz: Euro 250,-) 2.5. Die Organisation von geeigneten Besprechungs- und Seminarräumen für die Leistungserbringung obliegt dem Auftraggeber. Gorucan Consulting e.U. wird dem Auftraggeber mindestens 5 Werktage vor Leistungserbringung die Anforderungen an Größe und Ausstattung des Besprechungs- oder Seminarraums bekannt geben.
3.1 Der Kunde sorgt für eine ordnungsgemäße Sicherung seiner Daten. Gorucan Consulting e.U. haftet nicht für den Verlust von Daten- und oder Dateien, die im Zuge von Beratungsdienstleistungen auf Geräten des Auftraggebers entstehen.
4.1 Gorucan Consulting e.U. ist berechtigt, Honorar und Auslagen je nach Anfall monatlich im Nachhinein dem Kunden in Rechnung zu stellen. 4.2 Für die Rechnungen der Gorucan Consulting e.U. gilt eine Zahlungsfrist von 7 Werktagen. Die Rechnungen sind ohne Abzüge zu begleichen. Im Falle des Zahlungsverzugs ist Gorucan Consulting e.U. berechtigt, angemessene Verzugszinsen zu berechnen. 4.3 Ist der Kunde mit dem Ausgleich fälliger Rechnungen in Verzug, so ist Gorucan Consulting e.U. berechtigt, die Arbeit an dem Projekt einzustellen, bis diese Forderungen erfüllt sind.
5.1 Gorucan Consulting e.U. kommt mit seinen Leistungen nur in Verzug, wenn für diese bestimmte Fertigstellungstermine als Fixtermine vereinbart sind und die Gorucan Consulting e.U. die Verzögerung zu vertreten hat. Nicht zu vertreten hat Gorucan Consulting e.U. beispielsweise einen unvorhersehbaren Ausfall des für das Projekt vorgesehenen Beraters von Gorucan Consulting e.U., höhere Gewalt und andere Ereignisse, die bei Vertragschluss nicht vorhersehbar waren und die vereinbarte Leistung zumindest vorübergehend unmöglich machen oder unzumutbar erschweren. Der höheren Gewalt gleich stehen Streik, Aussperrung und ähnliche Umstände, von denen Gorucan Consulting e.U. mittelbar oder unmittelbar betroffen ist, soweit nicht diese Maßnahmen rechtswidrig und von Gorucan Consulting e.U. verursacht worden sind. 5.2 Sind die Leistungshindernisse vorübergehender Natur, so ist Gorucan Consulting e.U. berechtigt, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen um die Dauer der Verhinderung und um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. 5.3 Wird die Leistung von Gorucan Consulting e.U. dauerhaft unmöglich, so wird Gorucan Consulting e.U. von seinen Vertragspflichten frei. 5.4 Rechtliche und steuerliche Beraterleistungen werden durch Gorucan Consulting e.U. nicht erbracht.
6. Spesen und Aufwandsabgeltungen 6.1. Für Leistungen, die außerhalb der Niederlassungen von Gorucan Consulting e.U. erbracht werden ist Gorucan Consulting e.U. berechtigt, die dadurch entstehenden Spesen und Aufwendungen an den Auftraggeber zu verrechnen. Dabei sind folgende Verrechnungsarten zulässig: Für Fahrten von Beratern oder Trainern mit dem PKW 0,62 € pro Kilometer. Damit ist gleichzeitig die Reisezeit abgegolten. Für Übernachtungen können Originalbelege der 4* Kategorie abgerechnet werden, Flüge werden ebenfalls laut Beleg abgerechnet. 6.2. Alle Raummieten, sowie Mieten für die technische Ausstattung von Seminar- und Besprechungsräumen gehen zu Lasten des Auftraggebers. Der Auftraggeber sorgt für eine angemessene Verpflegung der Teilnehmer sowie der Berater oder Trainer von Gorucan Consulting e.U.. 7. Haftung 7.1 Wenn und soweit etwaige Beratungsfehler darauf beruhen, dass der Kunde Mitwirkungsobliegenheiten gemäß Abschnitt 2 nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfüllt hat, ist die Haftung von Gorucan Consulting e.U. ausgeschlossen. Den Nachweis der vollständigen und rechtzeitigen Erfüllung aller Mitwirkungsobliegenheiten wird im Streitfall der Kunde führen. Gorucan Consulting e.U. übernimmt ferner keine Haftung für etwaige Schäden des Kunden, die auf Nichtbeachtung der Sicherungsobliegenheit gemäß Abschnitt 3. beruhen. 7.2 Gorucan Consulting e.U. haftet für Schäden des Kunden nur, wenn und soweit sie von Gorucan Consulting e.U. vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind. Den Nachweis wird im Streitfall der Kunde führen. 7.3 Alle etwaigen Schadensersatzansprüche gegen Gorucan Consulting e.U. verjähren spätestens nach Ablauf von 3 Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Erkennbarkeit eines Schadens, spätestens jedoch mit Abschluss der vertragsgemäßen Tätigkeit. 7.4 Ein aus der Beratung resultierender Erfolg der Zusammenarbeit kann von Gorucan Consulting e.U. mit Rücksicht auf die jeweilige Aufgabenstellung nicht garantiert werden. 8. Rechtswahl, Allgemeine Geschäftsbedingungen von Kunden 8.1 Neben den individuellen, schriftlichen Absprachen und diesen Auftragsbedingungen von Gorucan Consulting e.U. gilt nur österreichisches Recht. 8.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden entfalten gegenüber Gorucan Consulting e.U. keine Wirkung, selbst wenn Gorucan Consulting e.U. ihrem Einbezug nicht ausdrücklich widerspricht. 9. Erfüllungsort, Gerichtsstand 9.1 Erfüllungsort für Leistungen und Zahlungen ist Graz. 9.2 Gerichtsstand für alle Klagen gegen die Gorucan Consulting e.U. ist das Landesgericht Graz. Für Klagen der Gorucan Consulting e.U. gegen den Kunden ist Leoben gleichfalls Gerichtsstand, wenn der Kunde Vollkaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Österreich hat. |
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